Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
herzlich Willkommen an der Otto-Pankok-Schule.
Hier geben wir Euch und Ihnen Informationen zu verschiedenen Aspekten der Vorbereitungsklassen an unserer Schule.
Aktuelle Termine
Datum | Uhrzeit | Was? | Mitbringen | Sonstiges |
03.10.2024 | Tag der deutschen Einheit (Feiertag) | kein Unterricht | ||
04.10.2024 | Studientag | kein Unterricht | ||
12.10.2024 – 27.10.2024 | Herbstferien | |||
14.10.2024 – 18.10.2024 | 09.00 – 16.00 | Ferienkurs | Anmeldung bis 09.10.2024 erforderlich. | |
28.10.2024 | Studientag | Kein Unterricht | ||
29.10.2024 | 09:55-13:25 | 1. Schultag VK 1 | ||
30.10.2024 | 09:55-13:25 | 1. Schultag VK 2 |
Die Schülerinnen bekommen zu den Veranstaltungen schriftliche Informationen.
Allgemeine Informationen
Der aktuelle VK-Stundenplan
Den Stundenplan kannst du bei Untis sehen. Das ist eine App für das Handy. Untis funktioniert auch über das Internet.
Für Untis brauchst du:
Name der Schule: Otto-Pankok-Schule Mülheim-Ruhr
Benutzername: ************
Passwort: ***********
Du siehst hier auch:
- Unterricht der Regelklasse, den du besuchst
- Unterrichtsausfälle, Raumwechsel oder Vertretungsunterricht
Deine Fächer | Deine Lehrerinnen |
Deutsch | Ann-Kathrin Nischk |
Gesellschaftslehre | Ann-Kathrin Nischk |
Kunst | Eva Henning |
Erstförderung
Die Erstförderung dauert zwei volle Schuljahre. Du hast mindestens zwölf Stunden Deutschunterricht und acht Stunden Fachunterricht, z.B. Geschichte, Politik, Kunst in der sogenannten Vorbereitungsklasse. Es gibt an unserer Schule zusätzlich die Möglichkeit einer Teilintegration. Du hast Unterricht in der Vorbereitungsklasse und in einige Stunden, z.B. Mathematik, Englisch, Musik, Sport in einer Regelklasse. Eine Verlängerung der Erstförderung ist möglich. Voraussetzung ist, dass ein Verbleib an der Schule realistisch ist. Eine vorzeitige Beendigung der Erstförderung und damit verbundene vollständige Aufnahme als Regelschüler der Otto-Pankok-Schule ist ebenfalls möglich.
Sprachfeststellungsprüfung
Auf dem Gymnasium lernt man ab Klasse 5 Englisch, ab Klasse 7 Spanisch, Französisch oder Latein. Man muss in der Jahrgangsstufe 10 zwei Fremdsprachen sprechen. Deine Herkunftssprache kann nur die 1. oder 2. Fremdsprache ersetzen. Dafür gibt es eine Sprachfeststellungsprüfung. Das ist eine externe schriftliche Prüfung. Bei Bestehen bekommst du eine Bescheinigung als Beilage zum Zeugnis. Je nach angestrebten Schulabschluss nimmst du an der Sprachfeststellung teil oder nicht. Es wird rechtzeitig eine Laufbahnberatung geben.
Ende der Erstförderung:
Wenn deine Erstförderung zu Ende ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
1.Aufnahme als Regelschüler an der Schule: Ziel ist ein Schulabschluss, z.B. Abitur
2.Wechsel an ein Berufskolleg: verschiedene Bildungsgänge möglich
Ansprechperson: Ann-Kathrin Nischk
Unterricht in Vorbereitungsklassen:
Material – Das brauchst du:
Du brauchst pro Lehrerin ein Heft und einen Schnellhefter (für gelochte Blätter), ein Hausaufgabenheft und ein Vokabelheft. Dieses Material bringst du jeden Tag mit.
Arbeitsverhalten – So verhältst du dich:
Bei Stundenbeginn legst du dein Heft und deinen Hefter unaufgefordert auf den Tisch. Du schreibst Tafelbilder immer ab (nicht fotografieren). Du schreibst neue Wörter immer in das Vokabelheft und übersetzt sie. Du lernst die Vokabeln eigenständig. Du schreibst die Hausaufgaben in das Hausaufgabenheft und zeigst sie zu Hause. Die Arbeitsblätter heftest du immer sofort in deinen Hefter (mit Datum). Die Aufgaben schreibst du in dein Heft oder löst sie auf dem Arbeitsblatt (nicht auf einen Block).
Arbeitsorganisation – So lernen wir:
Bei Einzelarbeit arbeitest du still und alleine. Du kannst Schallschutz-Kopfhörer verwenden. Das Handy darf (nach Erlaubnis) zum Übersetzen genutzt werden. Bei Partnerarbeit sprechen nur zwei Personen, möglichst auf Deutsch. Bei Gruppenarbeit bearbeitest du in einer Kleingruppe gemeinsam eine Aufgabe. Dabei sprecht ihr nach Möglichkeit Deutsch. Es werden regelmäßig Tests geschrieben, damit du deinen Lernerfolg siehst und deine Lehrerin deine individuellen Bedarfe einschätzen kann. Die Tests werden nicht benotet. Ein- bis zweimal pro Jahr gibt es Einstufungstests (Niveau A1-B2 Europäischer Referenzrahmen).
Sozialverhalten – unsere Klassenregeln:
Ich spreche Deutsch.
Ich frage, wenn ich etwas nicht verstehe.
Ich höre zu, wenn jemand spricht.
Ich bin pünktlich.
Ich gehe respektvoll mit anderen um.
Ich mache meine Hausaufgaben.
Ich bin ruhig.
Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte.
Ich darf Fehler machen.
Ich halte die Klasse sauber.
Lernstandsbericht
Der Lernstandsbericht gibt Informationen über die Deutschförderung, den Fachunterricht und über die Teilnahme am Regelunterricht. Wenn du im Regelunterricht die Note ausreichend oder besser, gemäß den allgemeinen Beurteilungsmaßstäben des Gymnasiums, erreichst, bekommst du eine Note. Andernfalls bekommst du die Rückmeldung in Textform, falls möglich. Auch das Arbeits- und Sozialverhalten wird im Lernstandsbericht beschrieben. Der Lernstandsbericht stellt deinen erreichten Lernstand am Ende des Schul-(Halb-)jahres dar. Mit ihnen werden keine Bildungsabschlüsse vergeben.
Ansprechperson: Ann-Kathrin Nischk
Deine Leistung im Unterricht wird bewertet.
Die Lehrkraft schaut, ob du deine Hausaufgaben machst und selbstständig lernst. Deine Mitarbeit im Unterricht wird bewertet: kannst du Inhalte reproduzieren oder schon eigenständig arbeiten?
Die Lehrkraft schaut, wie du eine Präsentation hältst und ob du gut vorbereitet bist. Deine Heftführung ist auch wichtig: Hast du dein Material dabei und ist alles ordentlich? Die Lehrkraft bewertet, wie du bei Gruppenarbeit arbeitest: Planst du selbstständig und kooperierst mit anderen? Gegebenenfalls werden Klassenarbeiten und Tests mit in den Lernstandsbericht mit einbezogen.
In der Regelklasse bekommst du Noten, wenn deine Leistung mit ‚ausreichend‘ oder besser bewertet wird. In diesem Falle schreibst du auch Klassenarbeiten mit. Ansonsten bekommst du den Leistungsbericht.
Wichtig ist, dass es eine Zusammenarbeit zwischen dir, deinen Eltern/Erziehungsberechtigen und der Lehrkraft gibt.
Tablets und interaktive Tafel
Im Unterricht arbeiten wir sowohl mit Tablets als auch mit einer interaktiven Tafel. Die Tablets benutzen wir zum Beispiel zum Übersetzen und für Lernplattformen wie Deutschfuchs, Anton oder DW learngerman. Jeder Schüler und jede Schülerin hat ein eigenes Tablet, das im Unterricht zum individuellen Lernen genutzt wird.
Mit der interaktiven Tafel können wir die Lerninhalte gut visualisieren und beispielsweise unsere Ergebnisse präsentieren.
Unterricht in Regelklassen:
Neben der Vorbereitungsklasse gehst du vielleicht auch in eine Regelklasse. Die Teilnahme an dem Unterricht ist auch hier verpflichtend. Du zeigst der Lehrkraft eine Entschuldigung, wenn du fehlst. Der Umfang und die Unterrichtsfächer variieren. Nach Möglichkeit findet ein sprachsensibler Fachunterricht statt, damit du auch am Unterricht teilhast.
Hier brauchst du einen linierten und einen karierten Block, pro Fach ein Heft und/oder einen Hefter und die Lehrwerke.
In der Regelklasse hast du drei Optionen, wie du arbeiten kannst:
- Mitarbeit mit der Regelklasse, Klassenarbeiten mitschreiben (Note möglich, nicht nötig)
- Mitarbeit mit einfacheren Materialien (Lehrer:in)
- Selbstständige Wortschatzarbeit – Materialien der Regelklasse: Tafelbilder und Arbeitsblätter, Aufgaben verstehen, neue Wörter ins Vokabelheft und lernen
Das Landesprogramm Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)
Das Programm bietet eine zielgerichtete berufliche Orientierung und du kannst herausfinden, welchen Beruf du nach der Schulzeit machen möchtest.
Das Programm umfasst die Potenzialanalyse, die Berufsfelderkundungen und die Praxiskurse.
Schulpflicht
In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein Kind schulpflichtig wenn es in dem Jahr (bis zum 30. September) sechs Jahre alt wird.
Das neue Schuljahr beginnt immer im Sommer. Die Kinder und Jugendlichen besuchen mindestens zehn Jahre lang eine Schule.
Das Schulsystem
Zunächst gehen sie von der 1. bis zur 4. Klasse in die Grundschule. Anschließend besuchen sie die Klassen 5 bis zum Ende der Sekundarstufe I. Bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden oder dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II, müssen die Jugendlichen entweder eine berufsbildende Schule oder die gymnasiale Oberstufe besuchen. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.
Sekundarstufe I
Die Sekundarstufe I baut auf der Grundschule auf. In NRW haben folgende Schulformen die Sekundarstufe I:
- Hauptschule (Klassen 5 bis 10) grundlegende allgemeine Bildung, stark praxisorientiert
- Realschule (Klassen 5 bis 10) erweiterte allgemeine Bildung, Grundlagen für die weitere berufliche und schulische Bildung
- Gymnasium (Klassen 5 bis 10) vertiefte Allgemeinbildung, qualifiziert für ein Hochschulstudium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung
- Gesamtschule (Klassen 5 bis 10) mit unterschiedlichen Lernfähigkeiten gemeinsam lernen, einige Fächer auf zwei Niveauebenen
- Sekundarschule (Klassen 5 bis 10) Vorbereitung auf berufliche Ausbildung und auf Übergang in die gymnasiale Oberstufe
- Förderschule: für Schüler:innen mit Lern- und Entwicklungsstörung oder Behinderung, „sonderpädagogische Förderung“
Sekundarstufe II
- allgemeinbildender Zweig (gymnasiale Oberstufe): Am Ende der gymnasialen Oberstufe wird mit dem Bestehen der Abiturprüfung die Allgemeine Hochschulreife erworben
- berufsbildender Zweig (Berufskolleg): berufliche Bildungsgänge mit beruflicher Orientierung, als Vorbereitung auf Beruf oder Studium, auf einen Berufsabschluss oder eine berufliche Weiterbildung. Parallel Erwerb oder Nachholen von allgemeinbildenden Abschlüssen (z.B. Abitur) möglich
- Weiterbildungskolleg: für berufstätige Menschen, Bildungsgänge: Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg, alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II nachträglich erwerben
Diese Informationen findest du unter folgendem Link auf Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch. Klicke hier.
Es gibt verschiedene Berufsfachschulen, die auf verschiedene Berufe vorbereiten.
Berufskolleg Lehnerstraße Mülheim
Berufsfachschule I für Wirtschaft und Verwaltung
Betriebliche Ausbildungen im sozialen, kaufmännischen oder im gewerblich‐technischen Bereich
Berufskolleg Stadtmitte Mülheim
Standort Kluse (Berufsfachschule): Elektrotechnik, Metalltechnik, Naturwissenschaften
Standort Von-Bock-Str. (Berufsfachschule): Sozialwesen, Gesundheitswesen, Ausbildungsvorbereitung
Käthe-Kollwitz-Berufskolleg Oberhausen
Ernährung & Hauswirtschaft, Gesundheit, Körperpflege, Medientechnik, Sozialwesen
Hans-Sachs-Berufskolleg Oberhausen
Berufsfachschule: Bau- und Holztechnik, Elektrotechnik, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Metall- und Fahrzeugtechnik, Farb- und Raumgestaltung
Hans-Böckler-Berufskolleg Oberhausen
Berufsfachschule: Wirtschaft und Verwaltung
Anmeldung Berufskollegs:
TERMINE FOLGEN