Die Arbeitsgemeinschaften starten in der Woche vom 12.09.22, sofern nicht ein anderer Beginn vermerkt ist.
Bis zu den Herbstferien können Schülerinnen und Schüler unverbindlich AG-Angebote testen.
Schülerinnen und Schüler können ggf. auch mehrere Arbeitsgemeinschaften belegen.
Eine regelmäßige Teilnahme an einer gewählten Arbeitsgemeinschaft ist nach den Herbstferien i.d. Regel für das 1. Halbjahr verpflichtend.
Die Schülerinnen und Schüler geben spätestens nach den Herbstferien den Anmeldezettel im Sekretariat ab (in der SI ggf. auch über die Klassenleitungen).
In begründeten Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler auch während des Halbjahres durch eine schriftliche Benachrichtigung durch die Eltern von einer Arbeitsgemeinschaft abgemeldet werden.