Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht

Liebe Schulgemeinde,

die Frage einer möglichen Befreiung von Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, ist nun behördlich geklärt. Ich zitiere den Text aus dem Schreiben der Oberen Schulaufsichtsbehörde:

„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen.
Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden.
Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 VwVfG NRW) zu versehen.
Ein Widerruf ist insbesondere dann möglich, wenn die epidemiologische Lage eine besondere Schutzbedürftigkeit von Personen mit Vorerkrankungen nicht mehr erfordert. Auch kann durch schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – auf die Inanspruchnahme der Befreiung verzichtet werden, so dass auch in diesem Fall ein Widerruf in Betracht kommt.
Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken.
Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung hinzuweisen (z.B. Erbringung von Prüfungsleistungen).“

Anträge bitte ich per E-mail über folgende Adresse  zu stellen : ulrich.stockem@muelheim-ruhr.de

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stockem