Krankmeldungen
Die Schule muss über das Fehlen der Lernenden im Krankheitsfall der Sekundarstufen I und II vor Schulbeginn informiert werden.
Dazu bitten wir die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Lernenden, sich bis spätestens 08.00 Uhr telefonisch im Sekretariat zu melden. Eine Krankmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.
Informationen zum Entschuldigungsverfahren in der Sekundarstufe II (EF bis Q2) finden Sie hier: