Mülheim an der Ruhr, den 16. 03. 2020
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
in Ergänzung unserer Mail vom 13. 03. 2020 teilen wir Ihnen und Euch heute folgende weitere Regelungen mit:
- Für Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen (z. B. Gesundheitswesen) tätig sind und keine alternative Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben, bietet die Otto-Pankok-Schule ab Mittwoch, 18. 03. 2020, ein Notbetreuungsangebot insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an. Bitte informieren Sie das Sekretariat im Vorfeld telefonisch oder per Mail, wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen müssen. Die Notwendigkeit der Betreuung Ihres Kindes belegen Sie bitte durch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, die Sie hier herunterladen können.
- Zur Aufrechterhaltung der Kontinuität des Lernens wird die Schule Ihren Kindern Arbeitsaufträge bzw. Wochenarbeitspläne zur Verfügung stellen, die Ihre Kinder zu Hause eigenständig bearbeiten können. In der ersten Woche werden Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte für Ihre Kinder über die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen per Mail Arbeitsaufträge der jeweiligen Fachlehrer und Fachlehrerinnen in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen erhalten. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gilt, dass sie zunächst von ihren jeweiligen Kurslehrerinnen und Kurslehrern Aufgaben per Mail erhalten.
- Eine schuleigene digitale Plattform zum Austausch der Aufgaben sowie der Schülerergebnisse in den folgenden Wochen wird derzeit für alle Klassen und Jahrgänge eingerichtet. Die Schülerinnen und Schüler werden diese spätestens zu Beginn der nächsten Woche nutzen können.
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden. Wir sind sicher, dass wir mit Ihrer Unterstützung diese für unser Land besondere Situation erfolgreich meistern werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Den Elternbrief finden Sie auch hier zum Download. Bitte beachten Sie, dass es mittlerweile eine neue Regelung zur Abholung der Arbeitsmaterialien gibt, die Sie hier lesen können.