Schulplaner Schuljahr 2024/25

Liebe Schüler*innen, liebe Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns, in diesem Schuljahr einen Otto-Pankok-Schulplaner für die Schüler*innen der 5. bis 8. Klassen und der VK verpflichtend fortzuführen.

 

Für die Stufe 5 wird dieser vom Förderverein und der Elternpflegschaft gesponsert.

Die Schulplaner für die Stufen 6, 7, 8 und der VK werden ebenfalls finanziell unterstützt, jedoch tragen die Schüler*innen der Stufen 6, 7, 8 und der VK in Abstimmung mit der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz einen Eigenkostenanteil von 5 Euro pro Schulplaner.

Bitte bezahlt diesen Betrag bis zum 30.08.2024 bei euren Klassenlehrer*innen.

Der Planer dient als Hausaufgaben- und Mitteilungsheft.

Entschuldigungen sowie die schriftliche Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule sollen ebenfalls auf diesem Wege erfolgen und somit den Austausch bündeln und vereinfachen.

Ihr, liebe Schüler*innen, seid dazu verpflichtet, den Planer an jedem Schultag mitzuführen und zu verwenden.

Schaut durch und besprecht in den ersten Schultagen unseren schuleigenen Planer mit eurer Klasse gemeinsam. Tragt eure Daten ein sowie beschriftet und verwendet das enthaltene Namensschild. Der Stundenplan kann mit einem non-permanent Folienstift auf der Rückseite des Planers eingetragen werden, damit jener ohne Blättern direkt sichtbar und auch abänderbar ist.

 

Sie, liebe Erziehungsberechtigte, sollten regelmäßig in den Planer schauen, um einen gelingenden Austausch zwischen Ihnen und der Schule sicherzustellen und keine Information zu verpassen. 

Zudem handelt es sich um ein Dokument, das auch im Rahmen von Gesprächen herangezogen werden kann (z.B. Elternsprechtag).

Sollte ein Schulplaner verloren gehen, besitzt die Schule noch eine sehr geringe Anzahl an Exemplaren, sodass der Kauf eines Ersatzexemplars möglich ist. Dies sollte aber die Ausnahme darstellen. Die Kosten für ein neues Exemplar trägt dann die/der jeweilige Schüler*in.

Als Rückmeldung, dass Sie, liebe Erziehungsberechtigte, über die Funktion und Relevanz des Schulplaners (Entschuldigungsverfahren, Hausaufgabenübersicht, Mitteilungsverfahren, Verlust eines Planers) informiert sind, ist es nötig, dass Sie unten auf Seite 2 im Planer das „Merkblatt für Erziehungsberechtigte“ unterschreiben.

Einen guten Start ins neue Schuljahr und viel Spaß beim Verwenden des OP-Planers!

Annika Nazaradeh, OStR`                                                                                      22.08.2024