Corona-Information Nr. 3 vom 24. 03. 2020: Information zu Klausuren, Schülerleistung und Beratung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit dieser Mail beantworte ich Ihnen offen Frage zum Thema Klassenarbeiten und Klausuren, Leistungsbewertung und Beratungsbedarf, z. B. bei Kurswahlen und anderen Themen. Die im Folgenden dargelegten Verfahrensweisen gelten nur bis zu eventuellen Regelungen durch das Schulministerium.

Klassenarbeiten und Klausuren
Die vor dem Inkrafttreten des ruhenden Schulbetriebs geschriebenen Klassenarbeiten und Klausuren der Jahrgangsstufen 5 bis Q1 geben wir erst wieder an unsere Schülerinnen und Schüler zurück, wenn der Schulbesuch wieder aufgenommen wird.

Noch nicht zurückgegebene Klausuren der Q2 schicken wir den Abiturientinnen und Abiturienten per Post zu.

Noch nicht bekannte Noten der Klassenarbeiten und Klausuren erfahren Sie auf formlosen Antrag über die Stufenkoordinatorinnen und -koordinatoren:

Den Antrag stellen Sie bitte per E-Mail. Diesem wird nur dann stattgegeben, wenn Sie einer Übermittlung der Note per E-Mail schriftlich zustimmen.

Leistungsstand
Aufgrund der besonderen Sachlage können Fachlehrerinnen und -lehrer lediglich Informationen zum Leistungsstand bis zum Zeitpunkt das ruhenden Schulbetriebs zu erteilen. Lehrerinnen und Lehrer haben in der Regel wenig Erfahrungen mit E-Learning, sodass eine inhaltliche Benotung der Leistungen, die seit dem 16.3.2020 erbracht werden, nicht möglich ist. Die Erlasslage lässt aktuell zudem keine Benotung der häuslichen Arbeiten zu. Bitte unterstützen Sie trotzdem die Arbeitsbereitschaft Ihrer Kinder, damit die inhaltlichen Lücken nicht unnötig anwachsen.

Das Schulministerium hat am 24.3.2020 mitgeteilt, dass aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt werden. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

Davon unberührt bleibt die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes zu informieren und zu beraten.

Beratungsbedarf
Besteht Beratungsbedarf bei Kurswahlen oder anderen pädagogischen Angelegenheiten, wenden Sie sich bitte zunächst auch an die Stufenkoordinatorinnen und -koordinatoren (siehe oben). Diese vermitteln dann den Kontakt zu Klassen- und Fachlehrern sowie anderen mit schulischen Aufgaben betrauten Personen.

Dem Anhang dieses Schreibens entnehmen Sie bitte das Angebot unserer schulischen Beratungslehrerinnen, die Ihre Kinder bei Bedarf unterstützen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stockem

Den Elternbrief finden Sie auch hier zum Download.